- Die Aufnahme in unserer
Kita, erfolgt wenn ein gültiger Gutschein vorliegt und ein Vertrag mit der Kitaleitung der Einrichtung abgeschlossen wurde.
- Die pädagogische Arbeit
erfolgt nach dem Berliner Bildungsprogramm.
- Unsere Kita ist von Montag
bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
- Die Anwesenheit der Kinder
wird in einem Anwesenheitsbuch der Gruppe dokumentiert.
- Laut Kitavertrag bleibt die
Kita bis zu 25 Tage im Jahr geschlossen.
- Die Kitaleitung ist
jederzeit per E-Mail zu erreichen und nach Absprache für ein persönliches Gespräch.
- Besucher melden sich bitte
bei der Kitaleitung an.
- Jede*r Mitarbeiter*in ist
berechtigt, unbekannte Personen nach ihrem Anliegen zu fragen.
- Im Brandfall bzw. beim
Ertönen des Hausalarms, ist das Haus unverzüglich, über die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge zu verlassen. Treffpunkt ist der Garten.
- Es ist nicht gestattet,
Roller, Fahrräder o.ä. in den Fluren abzustellen. Die Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden, sie müssen frei begehbar sein.
- Die Kinder sind in der Regel
durch Eltern, Geschwister oder anderen Personen persönlich den Erzieher*innen zu übergeben.
- Für die Abholung der Kinder
durch Geschwister ist eine Vollmacht notwendig. Dies kann dauerhaft in der Notfallinfo eingetragen oder tagesaktuell mitgebracht werden. Werden die Kinder durch andere Personen abgeholt, muss
zusätzlich zur Vollmacht der Personalausweis vorgezeigt werden.
- Wir bitten bei Abholung der
Kinder, sich bei den Erzieher*innen zu melden. Im Garten bitte an der Bank beim Spätdienst melden und das Kind von der Liste austragen lassen.
- Die Code - Eingabe an den
Vordertüren – ist nur durch Eltern und andere abholungsberechtige Personen vorzunehmen und nicht durch die Kinder.
- Die Gartentore sind
geschlossen zu halten. Beim Öffnen muss darauf geachtet werden, dass keine Kinder das Gelände verlassen können. Kinder dürfen die Tore nicht selbständig öffnen.
- Das Abstellen von Fahrrädern, Laufrädern, Dreirädern im Wagenraum ist nicht gestattet.
Dieser bleibt den Kinderwagen vorbehalten.
- Nach dem Abholen der
Kinder ist die Einrichtung zeitnah zu verlassen.
- Der Verzehr oder das
Verteilen von Essen (Brot, Obst, Süßigkeiten usw.) an das eigene Kind oder andere Kinder ist in der Garderobe, im gesamten Haus und im Garten auf Grund von Allergien vieler Kinder in unserem
Kindergarten strengstens untersagt.
- Infektionskrankheiten
unterliegen der sofortigen Informationspflicht an die Kitaleitung.
- Das Tragen von Ketten, hängenden Ohrringen, Ringen, Armbändern sowie Jacken und Mützen mit
Kordeln sind aus Unfallgründen untersagt. (siehe Gefährdungsbeurteilung Kita Falkenberger Str. und DGUV Information 202-065). Kinder unter 3 Jahre dürfen gar keine Ohrringe tragen.
- Die Schuhe der Kinder müssen einen festen Sitz haben. Crocs und Flip-Flops sind völlig
ungeeignet.
- Für gestohlene oder beschädigte private Gegenstände, insbesondere mitgebrachte Spielsachen
übernimmt die Einrichtung keine Haftung.
- Bei
Kindergartenfesten übernehmen die Familien die Beaufsichtigung ihrer Kinder.
Die
Hausordnung tritt ab 01.02.2023 in Kraft