Hausordnung der Kita "EigenSinn"

 

  • Die Aufnahme in unserer Kita, erfolgt wenn ein gültiger Gutschein vorliegt und ein Vertrag mit der Kitaleitung der Einrichtung abgeschlossen wurde.
  • Die pädagogische Arbeit erfolgt nach dem Berliner Bildungsprogramm.    
  • Unsere Kita ist von Montag bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
  • Die Anwesenheit der Kinder wird in einem Anwesenheitsbuch der Gruppe dokumentiert.     
  • Laut Kitavertrag bleibt die Kita bis zu 25 Tage im Jahr geschlossen.
  • Die Kitaleitung ist jederzeit per E-Mail zu erreichen und nach Absprache für ein persönliches Gespräch.
  • Besucher melden sich bitte bei der Kitaleitung an.
  • Jede*r Mitarbeiter*in ist berechtigt, unbekannte Personen nach ihrem Anliegen zu fragen.
  • Im Brandfall bzw. beim Ertönen des Hausalarms, ist das Haus unverzüglich, über die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge zu verlassen. Treffpunkt ist der Garten.
  • Es ist nicht gestattet, Roller, Fahrräder o.ä. in den Fluren abzustellen. Die Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden, sie müssen frei begehbar sein.
  • Die Kinder sind in der Regel durch Eltern, Geschwister oder anderen Personen persönlich den Erzieher*innen zu übergeben.
  • Für die Abholung der Kinder durch Geschwister ist eine Vollmacht notwendig. Dies kann dauerhaft in der Notfallinfo eingetragen oder tagesaktuell mitgebracht werden. Werden die Kinder durch andere Personen abgeholt, muss zusätzlich zur Vollmacht der Personalausweis vorgezeigt werden.
  • Wir bitten bei Abholung der Kinder, sich bei den Erzieher*innen zu melden. Im Garten bitte an der Bank beim Spätdienst melden und das Kind von der Liste austragen lassen.
  • Die Code - Eingabe an den Vordertüren – ist nur durch Eltern und andere abholungsberechtige Personen vorzunehmen und nicht durch die Kinder.
  • Die Gartentore sind geschlossen zu halten. Beim Öffnen muss darauf geachtet werden, dass keine Kinder das Gelände verlassen können. Kinder dürfen die Tore nicht selbständig öffnen.
  • Das Abstellen von Fahrrädern, Laufrädern, Dreirädern im Wagenraum ist nicht gestattet. Dieser bleibt den Kinderwagen vorbehalten.
  • Nach dem Abholen der Kinder ist die Einrichtung zeitnah zu verlassen.
  • Der Verzehr oder das Verteilen von Essen (Brot, Obst, Süßigkeiten usw.) an das eigene Kind oder andere Kinder ist in der Garderobe, im gesamten Haus und im Garten auf Grund von Allergien vieler Kinder in unserem Kindergarten strengstens untersagt.
  • Infektionskrankheiten unterliegen der sofortigen Informationspflicht an die Kitaleitung.
  • Das Tragen von Ketten, hängenden Ohrringen, Ringen, Armbändern sowie Jacken und Mützen mit Kordeln sind aus Unfallgründen untersagt. (siehe Gefährdungsbeurteilung Kita Falkenberger Str. und DGUV Information 202-065). Kinder unter 3 Jahre dürfen gar keine Ohrringe tragen.
  • Die Schuhe der Kinder müssen einen festen Sitz haben. Crocs und Flip-Flops sind völlig ungeeignet.
  • Für gestohlene oder beschädigte private Gegenstände, insbesondere mitgebrachte Spielsachen übernimmt die Einrichtung keine Haftung.
  • Bei Kindergartenfesten übernehmen die Familien die Beaufsichtigung ihrer Kinder.

 

Die Hausordnung tritt ab 01.02.2023 in Kraft

 

 

Herzlich Willkommen

Kindergarten Eigensinn

Falkenberger Str. 13

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